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Hinweisgeberschutz

(HinSchG, BGBl. 2023 I Nr. 140)

Nach der Gesetzesvorgabe (HinSchG, BGBl. 2023 I Nr. 140) muss allen Personen ein analoger und ein digitaler Weg zur Verfügung gestellt werden, um Informationen über Verstöße auch anonym abgeben zu können.
Es wurde eine Plattform eingerichtet, über die Hinweisgebende ihren Fall digital und auch anonym melden können.
Die Plattform können Sie über diesen Link erreichen: https://drk-kv-stade.hinweis.digital/